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   BVerwG, 04.11.1999 - 9 B 449.99   

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BVerwG, 04.11.1999 - 9 B 449.99 (https://dejure.org/1999,22977)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1999 - 9 B 449.99 (https://dejure.org/1999,22977)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1999 - 9 B 449.99 (https://dejure.org/1999,22977)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer mangelnden Aufklärung als Verfahrensfehler - Rechtliche Einordnung politischer Verfolgung als staatliche Verfolgung

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  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1999 - 9 B 449.99
    Erforderlich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß substantiiert dargelegt wird, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und notwendig gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).

    Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zeigt die Beschwerde ebenfalls nicht auf (zu den Darlegungsanforderungen vgl. den Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1999 - 9 B 449.99
    Die Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 10) erwähnt insoweit zutreffend das Senatsurteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - (BVerwGE 95, 42), sieht hierin allerdings zu Unrecht eine Diskrepanz zur Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, nach der § 51 Abs. 1 AuslG so auszulegen und anzuwenden ist, daß er mit dem Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Konvention übereinstimmt (Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1999 - 9 B 449.99
    Die Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 10) erwähnt insoweit zutreffend das Senatsurteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - (BVerwGE 95, 42), sieht hierin allerdings zu Unrecht eine Diskrepanz zur Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, nach der § 51 Abs. 1 AuslG so auszulegen und anzuwenden ist, daß er mit dem Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Konvention übereinstimmt (Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1999 - 9 B 449.99
    Ihre Auffassung, wenn der Nordirak - wie das Berufungsgericht meine - als innerstaatliche Fluchtalternative anzusehen sei, so folge daraus, daß die dort herrschenden kurdischen Parteien zu politischer Verfolgung fähige Hoheitsgewalt ausübten, trifft nicht zu (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84).
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